Beim unerfüllten Kinderwunsch gibt es mehr Behandlungsoptionen, als in Deutschland angeboten werden dürfen. Für manche sind diese Möglichkeiten eine Option, wenn bisherige Behandlungen den Kinderwunsch nicht erfüllen konnten. Vorab gibt es jedoch viel zu bedenken. So sind einige Verfahren mit medizinischen Risiken verbunden, die nicht nur das Paar betreffen.
Schätzungen zufolge entscheiden sich jährlich mehrere tausend Paare für eine Kinderwunsch-Behandlung im Ausland. Die Gründe dafür sind vielfältig. Für manche Paare spielen finanzielle Aspekte eine Rolle und sie suchen nach günstigeren Behandlungsangeboten. Andere reisen ins Ausland, weil sie Behandlungen in Anspruch nehmen möchten, die in Deutschland verboten, in anderen Ländern jedoch erlaubt sind, wie die Eizellspende oder die Leihmutterschaft.
Auch lesbische und alleinstehende Frauen wählen eine Behandlung im Ausland, um mit einer Samenspende schwanger zu werden, obwohl diese Behandlungen auch in Deutschland verfügbar sind. Hier spielen oft die Kosten, die Entfernung zum nächsten Nachbarland und die direkte Ansprache der Patientinnengruppen z.B. auf der Webseite eine Rolle.
Die Entscheidung für eine Kinderwunschbehandlung im Ausland sollte wohl überlegt sein. Es ist wichtig, sich vorab über die möglichen Risiken einzelner Verfahren und auch über finanzielle und rechtliche Aspekte zu informieren. Beim Zielland insbesondere bei Spendenbehandlungen gibt es große Unterschiede in Bezug auf die Spenderinnendaten, deren Speicherung und Aufbewahrung für Kinder, die entstehen (s. unten im Abschnitt „Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung“)
Die einzelnen Verfahren
IVF/ICSI: Vor allem Kostenargumente können dafür ausschlaggebend sein, eine In-vitro-Fertilisation (IVF) oder eine Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) im Ausland durchführen zu lassen. In einigen Ländern kann die Behandlung selbst preiswerter sein als in Deutschland. Informieren Sie sich unbedingt vorher über die Kosten der Medikamente im Zielland, denn diese unterscheiden sich zwischen verschiedenen Ländern und sind in der Regel nicht in den Behandlungskosten enthalten.
Eizellspende: Die in Deutschland verbotene Eizellspende erwägen vor allem Frauen in fortgeschrittenem Alter, Frauen mit einer verfrühten Menopause sowie Frauen, mit einer geringen Verfügbarkeit von Eizellen oder Paare, bei denen trotz ausreichender Anzahl an Eizellen die Befruchtung oder Einnistung nicht klappt. Bei dem Verfahren wird die gespendete Eizelle einer anderen Frau mit dem Samen des Wunschvaters befruchtet und in die Gebärmutter der Wunschmutter übertragen.
Samenspende: Vor allem lesbische und alleinstehende Frauen entscheiden sich für eine Behandlung mit Spendersamen im Ausland. Obwohl in Deutschland die Samenspende erlaubt und durch das Samenspenderegistergesetz die Aufbewahrung der Spenderdaten rechtssicher geregelt ist, bieten nicht alle Kinderwunschkliniken diese Behandlung an. Weiterhin unterscheiden sich die anbietenden Kliniken an Hand der Samenbanken, mit denen sie kooperieren sowie darin, ob anwaltliche oder psychosoziale Beratung vor der Behandlung gefordert wird. Schauen sie sich die Informationen auf den Webseiten der Zentren genau an und fragen Sie vor dem ersten Termin oder im Erstgespräch nach.
Embryonenspende: Bei einer Embryonenspende (seltener: Embryonenadoption) wird ein gespendeter Embryo in die Gebärmutter der Frau übertragen. Dabei stammt der Embryo von einem Paar, das seine Kinderwunschbehandlung abgeschlossen und überzählige Embryonen freigegeben hat. Im Ausland kann auch eine gespendete Eizelle mit dem Ziel einer Embryonenspende mit Spendersamen befruchtet werden. Die Embryonenspende ist in Deutschland rechtlich nicht eindeutig geregelt, wird allerdings in der Form einer nicht kommerzielle Embryonenspende durchgeführt. Das heißt, die abgebenden Paare und die durchführende Klinik erhalten kein Geld für den Embryo und nur die Behandlungen und Medikamente werden bezahlt.
Leihmutterschaft: Kann eine Frau selbst keine Schwangerschaft austragen, entscheiden sich manche Paare, im Ausland die Hilfe einer Leihmutter in Anspruch zu nehmen. In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten. Die Ausstellung deutscher Dokumente und Anerkennung der Abstammung ist nicht ohne weiteres möglich und je nach Land, in dem die Geburt des Kindes erfolgt unterschiedlich.
Um die Schwangerschaft herbeizuführen, wird eine befruchtete Eizelle in die Gebärmutter der Leihmutter übertragen: Entweder
- eine mit dem Samen des Partners befruchtete Eizelle der Frau, oder
- eine mit Spendersamen befruchtete Eizelle der Frau, oder
- eine gespendete und mit dem Samen des Partners befruchtete Eizelle, oder
- eine gespendete und mit Spendersamen befruchtete Eizelle
beziehungsweise ein gespendeter Embryo.
In seltenen Fällen stellt die Leihmutter ihre eigenen Eizellen zur Verfügung, die Befruchtung erfolgt dann im Rahmen einer Insemination mit dem Samen des Wunschvaters.
Medizinische Risiken
Grundsätzlich sind die Risiken, mit denen die Kinderwunschbehandlungen im Ausland verbunden sind, die gleichen wie in Deutschland. Oft geht den Behandlungen eine hormonelle Stimulation der Frau voraus. Sie kann körperlich und seelisch belastend sein und sehr selten kann ein Überstimulationssyndrom auftreten. Reifen vor einer Insemination mehrere Eizellen heran oder werden im Zuge einer IVF oder ICSI mehrere Embryonen in die Gebärmutter übertragen, besteht außerdem die Gefahr einer Mehrlingsschwangerschaft, die für die Mutter und die Kinder zahlreiche Risiken birgt. Kliniken in anderen Ländern unterscheiden sich sehr stark darin, wie risikoreich sie eine Mehrlingsschwangerschaft bewerten. Da Mehrlingsschwangerschaften immer mit einem stark erhöhten Risiko einer Frühgeburt einhergehen, wird in Deutschland versucht, Mehrlinge zu vermeiden. Der beste Weg dies zu erreichen ist der Transfer eines Embryos (Single Embryo Transfer) und ggf. Kryokonservierung weiterer Embryonen.
Nach mehreren erfolglosen Behandlungen kann der Wunsch entstehen, mehr als einen Embryo übertragen zu lassen. Das ist nachvollziehbar, wenn man sich ein Kind wünscht. Dennoch sollte gut überlegt sein. In vielen Ländern gib es keine gesetzlichen oder berufsrechtlichen Vorgaben wie viele Embryonen höchstens in die Gebärmutter zurückgegeben werden dürfen. Dadurch kann es vorkommen, dass hierzu nicht spezifisch beraten wird und der Eindruck entsteht, man könne es sich einfach aussuchen, ohne dass es mit Risiken einher geht z.B. mehr als einen Embryo transferieren zu lassen. In Deutschland dürfen maximal drei Embryonen übertragen werden, aber Reproduktionsmedizinerinnen arbeiten sogar darauf hin möglichst immer nur einen Embryo zu transferieren. Sollten Sie eine Behandlung im Ausland machen, können Sie immer in Deutschland eine Zweiteinschätzung in einem Kinderwunschzentrum einholen und sich unabhängig zu den Risiken zu dem Transfer von mehr als einem Embryo beraten lassen. Die Vorstellung von Zwillingen mag zunächst schön sein. Leider ist aber die Wahrscheinlichkeit von Schwangerschaft- und Geburtskomplikationen inklusive der Frühgeburt stark erhöht und einige Kinder haben lebenslang gesundheitliche Einschränkungen durch eine zu frühe Geburt.
Bei einer IVF oder ICSI müssen genau wie in Deutschland vor der Befruchtung der Frau Eizellen entnommen werden. Der Eingriff ist mit Narkose- und Thromboserisiken verbunden. Es kann auch zu Gewebeverletzungen kommen.
Die möglichen Risiken einer Behandlung im Ausland beschränken sich jedoch nicht nur auf die Frau mit Kinderwunsch. Auch eine Eizellspenderin setzt sich den Risiken einer hormonellen Stimulation und des chirurgischen Eingriffs bei der Eizellentnahme aus. Eizellspenderinnen werden zudem nicht immer umfassend über mögliche Komplikationen aufgeklärt, unter Umständen aber hormonell stark stimuliert, um von ihnen mehr Eizellen gewinnen zu können. Bei einer Leihmutterschaft trägt die Leihmutter alle Schwangerschafts- und Geburtsrisiken und muss die möglicherweise schwierige Trennung vom Neugeborenen verarbeiten.
Für eine Samenspende im Ausland gilt ebenso wie in Deutschland, dass die Samenspender beispielsweise auf Infektionskrankheiten untersucht werden. Dennoch lassen sich nicht alle denkbaren Erkrankungen beim Spender ausschließen. Das ist allerdings auch bei einer Samenspende in Deutschland der Fall.
Gesetzliche Bestimmungen im Überblick
Einige Verfahren der künstlichen Befruchtung stehen in Deutschland unter Strafe. Dazu gehören die Eizellspende und die Leihmutterschaft sowie die kommerzielle Verwendung der Embryonenspende.
Verbotene Verfahren
Welche Kinderwunschbehandlungen in Deutschland erlaubt und welche verboten sind, regelt das Embryonenschutzgesetz (ESchG). Verboten ist die Eizellspende, die Übertragung einer gespendeten Eizelle auf eine andere Frau. Nicht erlaubt ist auch die Leihmutterschaft, das Austragen einer Schwangerschaft durch eine andere Frau. Außerdem ist es verboten, einer Frau einen Embryo vor Abschluss seiner Einnistung in der Gebärmutter zu entnehmen, um ihn auf eine andere Frau zu übertragen. Die kommerzielle Verwendung einer Embryonenspende, das heißt die Übertragung eines gespendeten Embryos auf eine andere Frau gegen Geld, steht ebenfalls unter Strafe.
Eine Frau, die eine Eizelle oder einen Embryo spendet, bleibt laut Gesetz straffrei. Eine Frau, die sich die Eizelle oder den Embryo übertragen lässt, wird ebenfalls nicht bestraft. Das gilt auch für eine Leihmutter sowie für die Person, die nach einer Leihmutterschaft das Kind bei sich aufnimmt. Strafbar machen sich jedoch Ärztinnen und Ärzte sowie ärztliches Hilfspersonal, wenn sie vorsätzlich bei einer in Deutschland verbotenen Kinderwunschbehandlung oder einer anderen in Deutschland verbotenen Behandlung mitwirken.
Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung
Das im deutschen Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu 1989 fest: „Als Individualisierungsmerkmal gehört die Abstammung zur Persönlichkeit, und die Kenntnis der Herkunft bietet dem Einzelnen unabhängig vom Ausmaß wissenschaftlicher Ergebnisse wichtige Anknüpfungspunkte für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität. Daher umfasst das Persönlichkeitsrecht auch die Kenntnis der eigenen Abstammung.“
In Deutschland haben Kinder, die nach einer Samenspende geboren wurden, das Recht, die Identität des Samenspenders zu erfahren, egal, ob sie bei lesbischen oder heterosexuellen Eltern oder einer alleinerziehenden Mutter aufgewachsen sind. Seit dem 1. Juli 2018 gilt das „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen". Alle, die vermuten oder wissen, nach dem 1. Juli 2018 in Deutschland durch die Verwendung von Spendersamen bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein, haben ab dem 16. Geburtstag das Recht, beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Auskunft aus dem dort geführten bundesweiten Samenspenderregister über die Identität des Samenspenders zu erhalten. Bevor das Kind 16 ist, können seine Eltern diesen Antrag stellen.
Wächst ein Kind, das mit anonymer Eizell- oder Samenspende im Ausland entstanden ist, in Deutschland auf, können die Eltern sein Recht auf die Kenntnis der Herkunft nicht einfach umsetzen. Das mag erstmal nach einem rechtlichen Problem klingen. Studien haben jedoch gezeigt, dass Kinder viel häufiger Probleme mit der Identitätsentwicklung haben, wenn sie ihre biologischen Elternteile nicht kennen. Es gibt aber auch viele Länder, die die Eizellspende mit Identitätsdaten anbieten.
In manchen Fällen kann die Eizellspenderin oder der Samenspender auch über eine Gendatenbank gefunden werden, manche Spenderinnen und Spender stellen sogar selbst ihre Daten dort ein. Andere sind hingegen nicht auffindbar oder möchten keinen Kontakt. Dies Stück für Stück herauszufinden und lange in Ungewissheit zu leben, ist für die Kinder eine große Herausforderung.
Beratung kann helfen
Eine Kinderwunschbehandlung im Ausland sollte gut überlegt sein: angefangen mit der Frage, ob man sich sprachlich verständigen kann, bis hin zu ethisch-rechtlichen Aspekten. Eine Beratung vorab ist oft sehr hilfreich.
Sprachkenntnisse
Keinesfalls sollte man einen Behandlungsvertrag unterschreiben, den man nicht oder nur teilweise versteht. Wichtig ist vor allem, der Ärztin oder dem Arzt bei der medizinischen Aufklärung und Beratung folgen und Rückfragen stellen zu können.
Rechtliche Fragen
Da einzelne Verfahren wie die Eizellspende und die Leihmutterschaft in Deutschland verboten sind, ergeben sich daraus möglicherweise rechtliche Probleme.
Die Wunscheltern sollten sich auch über die rechtlichen Regelungen des Behandlungslandes informieren:
- Ist die geplante Kinderwunschbehandlung dort rechtlich erlaubt?
- Wie wird nach einer Eizell- oder Samenspende oder einer Leihmutterschaft die Elternschaft juristisch bestimmt?
- Hat das mit einer Eizell- oder Samenspende gezeugte Kind die Möglichkeit, zu erfahren, wer die Spenderin oder der Spender ist? In Deutschland haben Kinder ein Recht darauf, zu wissen, von wem sie abstammen. In manchen Ländern ist rechtlich festgelegt, dass die Spenderinnen und Spender anonym bleiben (z.B. Spanien). In anderen wiederum sind die Regelungen ähnlich wie in Deutschland und die Daten werden gespeichert und können herausgegeben werden. Informieren Sie sich immer genau.
- Werden die medizinischen Unterlagen aufbewahrt, aus denen die Daten der Spenderin, des Spenders oder der Leihmutter und der behandelten Frau hervorgehen? Wenn ja, wie lange?
Kosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Kinderwunschbehandlungen im Ausland, die in Deutschland verboten sind.
Ob eine anteilige Kostenübernahme, zum Beispiel für eine IVF-Behandlung im Ausland mit eigenen Samen- und Eizellen möglich ist, sollte im Vorfeld mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden. Allerdings dürfte eine Übernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen eher unwahrscheinlich sein. Ein Behandlungsvertrag mit der ausländischen Klinik sollte alle Kosten auflisten, sodass ein Vergleich mit einer Behandlung in Deutschland oder in einem anderen Land möglich ist.
Zu bedenken ist außerdem, dass oft mehrere Versuche unternommen werden müssen, bis es zu einer Schwangerschaft kommt, und dass jeder Behandlungszyklus im Ausland zusätzliche Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Ausgaben mit sich bringt.
Seelische Aspekte
Eine Behandlung im Ausland ist oft um einiges aufwendiger als zu Hause. Daher ist es ratsam, vorab zu überlegen, ob man als Paar dafür ausreichend Kraft und Energie aufbringen kann, vor allem wenn bereits mehrere Behandlungen erfolglos waren. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, erst einmal eine Pause einzulegen, in anderen, über ein Behandlungsende und ein Leben ohne Kinder nachzudenken.
Bei einer Samen-, Eizell- oder Embryonenspende und wenn eine Leihmutter das Kind austragen soll, ist es wichtig, dass sich die Wunscheltern schon im Vorfeld mit der Bedeutung der Spenderin, des Spenders oder der Leihmutter in ihrem und im Leben des Kindes auseinandersetzen. Auch sollten sie überlegen, ob und wie sie mit nahen Verwandten und Freunden über die Behandlung sprechen und ab welchem Alter sie das Kind über seine Zeugung aufklären wollen.
Ethische Fragen
Samenspender, Eizellspenderinnen und Leihmütter erhalten in fast allen Ländern eine Aufwandsentschädigung. Vor allem junge und gesunde Frauen, die sich als Spenderin oder Leihmutter zu Verfügung stellen, tun dies möglicherweise um Geld zu erhalten und nicht ausschließlich aus dem Wunsch heraus, einem kinderlosen Paar zu helfen. In jedem Fall setzt sich eine andere Frau medizinischen Eingriffen und körperlichen Risiken aus, von denen diejenigen, die es bezahlen können, profitieren. Die Zeugung des Kindes geht daher mit der Bezahlung und in gewisser Weise mit der „Benutzung“ eines anderen Menschen einher. Dies sollte bedacht werden.
Psychosoziale Beratung
Bei der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Kinderwunschbehandlung im In- oder Ausland empfiehlt sich eine psychosoziale Kinderwunschberatung. Zum Teil finden sich entsprechend qualifizierte Angebote in Einrichtungen für Ehe-, Lebens- und Familienberatung sowie in Schwangerschaftsberatungsstellen. Zudem gibt es Fachkräfte, die auf die psychosoziale Kinderwunschberatung spezialisiert sind.
Vor allem bei einer Samen-, Eizell- oder Embryonenspende sowie der Leihmutterschaft kann eine Beratung helfen, mögliche Folgen sowohl für die Eltern als auch für das Kind zu überschauen. Die Beratung kann die Wunscheltern auch bei der Frage unterstützen, wie sie ihr Kind sowie Familie und Freunde später über die Art der Zeugung informieren können.
Nicht zuletzt kann eine Beratung anregen, über sinnvolle Behandlungspausen nachzudenken oder rechtzeitig neue Ziele und Perspektiven für ein Leben ohne Kinder zu entwickeln.
Im Ausland wird meist keine psychosoziale Kinderwunschberatung angeboten. In einigen Ländern gibt es jedoch Selbsthilfeorganisationen und Patientenverbände, die sich mit ungewollter Kinderlosigkeit beschäftigen. Sie kennen sich vor Ort gut aus und können bei länderspezifischen Fragen weiterhelfen.
Anderes Wettbewerbsumfeld
Ein anderer wichtiger Aspekt bei Auslandsbehandlungen sind andere Rahmenbedingungen der Bewerbung von Behandlungen. In Deutschland dürfen Kinderwunschzentren nicht mit Erfolgsquoten der Behandlung werben. Das liegt daran, dass die Einflussfaktoren auf das Behandlungsergebnis überwiegend nicht im Einflussbereich des Kinderwunschzentrums selbst liegen (zum Beispiel Alter der Patientinnen, Vorbefunde). In manchen Ländern werben Kinderwunschkliniken mit einer „Babygarantie“. Das klingt zunächst nach einem sicheren Unterfangen, oft steckt der Teufel aber im Detail (dem „Kleingedruckten“). Letztendlich kann niemand eine Garantie geben, dass eine Behandlung zum Wunschkind führt.