Rein biologisch betrachtet können nur ein Mann und eine Frau ein gemeinsames Kind zeugen. Der Kinderwunsch und der Wunsch Eltern zu werden, hat allerdings nichts mit der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder ob man Single ist, zu tun. Er kann jederzeit aktuell werden. Die klassische Vater-Mutter-Kind-Familie ist nicht mehr das einzige Familienmodell. Das bedeutet aber nicht, dass es für alle anderen keine Möglichkeiten gibt, eine Familie zu gründen.
Lesbische Paare und alleinstehende Frauen können mit einer Samenspende schwanger werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: eine private Samenspende oder eine Samenspende im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Von einer privaten Samenspende ist abzuraten. Bei dieser Art der Familiengründung sind viele rechtliche Fragen nicht anders regelbar, als es das Gesetz vorsieht. Auch nicht durch Verträge – diese sind in der Regel ungültig. Der beteiligte Mann oder Samenspender ist rechtlich der Vater, auch wenn das Kind nicht bei ihm aufwächst. Das bedeutet, er ist grundsätzlich unterhaltspflichtig und hat Anrecht auf hälftiges Sorgerecht. Dies gilt auch, wenn der Vater zunächst in der Geburtsurkunde als „unbekannt“ eingetragen wird. Durch einen Gentest („Vaterschaftstest“) ist der Nachweis der Vaterschaft jederzeit zweifelsfrei möglich.
Bei einer Samenspende im Rahmen einer medizinischen Behandlung ist genau dies rechtlich im Samenspenderegistergesetz geregelt. Der Samenspender ist zwar ebenfalls der biologische Vater, hat jedoch weder eine Unterhaltspflicht noch ein Sorgerecht. Der Spendersamen kommt von einer Samenbank. Ein Vorteil ist hierbei, dass Samenspender zum Beispiel auf bestimmte sexuell übertragbare Krankheiten untersucht wurden. Der Nachteil ist, dass man den Spender erstmal nicht persönlich kennt, sondern ihn aus einer Datenbank und anhand von eigenen Kriterien auswählt.
Trotzdem ist die Samenspende in Deutschland nicht anonym. Das heißt, dass die Daten des Spenders sehr lange Zeit (ca. 110 Jahre) gespeichert werden. Ab 16 Jahren kann ein Kind, das mit einer Samenspende entstanden ist, Auskunft über die Identität seines biologischen Vaters bekommen. Praktisch ist das so geregelt, dass jeder Mensch ab einem Alter von 16 Jahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Anfrage stellen kann. Vorher können die Eltern, bei denen es aufwächst, diesen Antrag für das Kind stellen. Die eigene Herkunft (sprich seine biologischen Eltern) zu kennen, ist wichtig für die Identitätsentwicklung der Kinder. Deshalb werden die Spenderdaten auch so lange gespeichert. Außerdem wird aus psychologischer Sicht empfohlen, das Kind unbedingt darüber aufzuklären, dass es aus einer Samenspende entstanden ist. Da dies kein Thema ist, in dem Eltern von Natur aus geübt sind, gibt es hierzu viele Ratgeber und vor allem altersgerechte Kinderbücher.
Für schwule Paare gibt es in Deutschland kein medizinisches Angebot. Für sie käme eine Leihmutterschaft infrage, die in Deutschland allerdings verboten ist. Einige schwule Paare nehmen Pflegekinder bei sich auf, um eine Familie zu gründen. Eine Adoption ist natürlich auch möglich.