Manche Menschen wissen, dass sie sich mehr als ein Kind wünschen. Auch wenn schon ein Kind da ist, kann der Wunsch nach einem zweiten genauso stark sein, wie beim ersten. Menschen mit Geschwisterkinderwunsch können in zwei Situationen sein: Sie können das erste Kind mit medizinischer Unterstützung bekommen haben. Oder sie haben bereits ein Kind/Kinder ohne Kinderwunschbehandlung bekommen und beim zweiten oder dritten Kind klappt es einfach nicht.
In beiden Fällen ist der Geschwisterkinderwunsch berechtigt. Das bedeutet, dass niemand zufrieden sein „muss“, wenn er schon Mutter oder Vater ist und sich ein weiteres Kind wünscht. Die Sorgen und Befürchtungen, ob sich der Geschwisterkinderwunsch erfüllen lässt, können genauso stark und auch belastend wie bei einem unerfüllten Kinderwunsch sein.
Bei einem Geschwisterkinderwunsch beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten einer Kinderwunschbehandlung, auch wenn bereits zuvor eine Kinderwunschbehandlung in Anspruch genommen wurde. Die „Zählweise der Versuche“ wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlicht (https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/kuenstliche-befruchtung/definition-zaehlweise). Für einen Geschwisterkinderwunsch gelten hinsichtlich der Kostenbeteiligung die allgemeinen Kriterien einer Kinderwunschbehandlung. Das gilt auch für die Altersgrenzen von Männern und Frauen.
Menschen, die ohne Kinderwunschbehandlung Eltern geworden sind, kann das besonders betreffen. Denn sie erwarten keine Schwierigkeiten, wenn sie wieder probieren, schwanger zu werden. Eltern, die bereits Kinderwunschbehandlung gemacht haben, wissen, dass sie wahrscheinlich erneut medizinische Unterstützung benötigen, um ihren Geschwisterkinderwunsch anzugehen. Daher sollten insbesondere Eltern, die für ihr erstes Kind keine Kinderwunschbehandlung gemacht haben, nicht zu lange warten, bevor sie das Gespräch mit dem Frauenarzt/der Frauenärztin suchen. Sie sollten die normalen Empfehlungen unbedingt einhalten und nach 12 Monaten ärztliche Beratung aufsuchen, wenn keine Schwangerschaft eingetreten ist. Ist die Frau 35 Jahre oder älter, sollte bereits nach 6 Monaten ärztliche Beratung erfolgen.