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Rechtliche Herausforderungen im Kontext der Familiengründung mit reproduktionsmedizinischer Assistenz
Was brauchen wir für die Zukunft?
Im Rahmen des vom Bundesfamilienministerium geförderten Projektes "KompKi" wurde diese Expertise veröffentlicht.
Viele Menschen sind auf Maßnahmen medizinisch assistierter Reproduktion (MAR) angewiesen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Diesbezügliche Beschränkungen des deutschen Rechts müssen sich an der grundund menschenrechtlich geschützten Fortpflanzungsfreiheit messen lassen. Es ist ein Reproduktionsmedizingesetz zu schaffen, in dem die Zulässigkeit von sowie der Zugang zu Maßnahmen der MAR diskriminierungsfrei normiert sind. Die Kostentragung sollte unabhängig von Status, sexueller Orientierung und Geschlecht erfolgen. Zudem bedarf die Rechtsstellung der intendierten Eltern einer besseren Anerkennung und Absicherung. Maßgeblich für die rechtliche Zuordnung eines so gezeugten Kindes zu seinen Eltern ist deren Entscheidung für seine Entstehung und die Bereitschaft, künftig Verantwortung für es zu übernehmen. Umfassend ist ferner das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner eigenen Herkunft zu gewährleisten. Insgesamt besteht im Kontext der Familiengründung mittels MAR erheblicher Beratungsbedarf.